Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen

Allgemeine Reisebdingungen

Stand: 01.12.2022

Unter der Marke PfalzRadTouren bietet Walter-Touren Radreisen an. 
Zur Erfüllung der Verpflichtungen nach § 651 r Absatz 1 hat Walter-Touren bei dem Versicherungsunternehmen R+V Allgemeine Versicherung AG in Wiesbaden die erforderliche Versicherung abgeschlossen um die Kundengelder gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit abzusichern.

 

1. Anmeldung und Bestätigung

1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie Walter-Touren den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage der Ihnen auf unseren Internet-Seiten, in unseren Inseraten, Prospekten und sonstigen Medien genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Dies kann schriftlich erfolgen, aber auch mündlich, telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden. Da Walter-Touren nur Reisen mit begrenzter Teilnehmerzahl anbietet, wird zunächst die Verfügbarkeit geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Reiseunterlagen an die angegebene Kontaktadresse verschickt. Der Reisevertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Reisebestätigung zustande. Diese kann auch per E-Mail erfolgen.

1.2 Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen mitangemeldeten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter übernommen hat.

1.3 Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich über die Abweichung zu informieren. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen.

 

2. Zahlung

2.1 Mit Vertragsabschluss wird die Zahlung des gesamten Reisepreises innerhalb von 10 Kalendertagen fällig. Diese kann in Form einer Überweisung mit Zahlungsbeleg an Walter-Touren erfolgen. 

2.2 Ist der Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht vollständig bezahlt und wird nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist Walter-Touren berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren (siehe Ziffer 5.1). In diesem Fall wird Walter-Touren von der Leistungspflicht frei und kann die in Ziffer 4.2 berechneten Kosten als Schadenersatz geltend machen. Diese Rechte bestehen nicht, wenn die Zahlungsverzögerung nicht von dem Vertragspartner oder allein oder überwiegend von Walter-Touren zu vertreten ist.

 

3. Leistungen und Preise

3.1 Die auf unseren Internet-Seiten, in unseren Inseraten, Prospekten und sonstigen Medien enthaltenen Angebote sind für uns bindend (nachweisbare Druckfehler vorbehalten - siehe Ziffer 10.2). Die dort angegebenen Leistungen / Preise sind Endpreise und schließen alle ausgewiesenen Inklusivleistungen ein. Weitere Kosten (z. B. die Kurtaxe) sind, soweit nicht anders angegeben, immer vor Ort im Hotel zu entrichten. Alle Preise sind in Euro angegeben und gelten pro Person. 

3.1.1 Für die zu erbringende Leistung sind ausschließlich unsere Ausschreibungen auf den Internetseiten, in unseren Inseraten, Prospekten und sonstigen Medien maßgebend. Die von uns verwendeten Fotos dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine Zusagen dar. Andere Prospekte (Hotelprospekte und anderes, nicht von uns produziertes Informationsmaterial), Internetseiten von Leistungsanbietern oder eigene Anfragen und Vereinbarungen beim Leistungspartner sind nicht Gegenstand des Reisevertrages.

3.1.2 Die publizierten Preise eines Angebotes (z. B. auf unseren Internet-Seiten, in unseren Inseraten, Prospekten und sonstigen Medien) werden mit der Überarbeitung für neu buchende Kunden ungültig. Es sind jeweils die zum Buchungszeitpunkt gültigen Preise maßgebend.

3.2 Bei den im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter (z. B. eine Schifffahrt als Inklusivleistung) handelt es sich um Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Sollte eine Inklusivleistung vor Ort nicht ordnungsgemäß erbracht werden, muss Walter-Touren umgehend informiert werden, damit der Mangel behoben werden kann (siehe Ziffer 7, Gewährleistung). Eine nachträgliche Einforderung von Schadenersatz wegen einer nicht erbrachten Inklusivleistung ist nicht möglich.

3.3 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Walter-Touren nicht mutwillig herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, den Inhalt der Reise nicht wesentlich verändern oder für den Kunden nicht unzumutbar sind. Walter-Touren ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen oder Abweichungen vom Inhalt des Reisevertrages wird Walter-Touren dem Kunden nach seiner Wahl eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt vom Vertrag anbieten.

 

4. Reiserücktritt und Umbuchung oder Änderung durch den Kunden

4.1 Der Kunde ist nach § 651 h BGB berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Die Erklärung per Einschreiben / Rückschein wird empfohlen. Walter-Touren kann als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Walter-Touren versucht stets in Absprache mit dem Hotelpartner den Schaden möglichst gering zu halten und eine kulante Lösung zu finden. Neben den Entschädigungssätzen wird eine Bearbeitungsgebühr i. H. von 25 Euro pro Buchung erhoben.

4.2 Sollte eine kulante Lösung nicht möglich sein, beträgt nach Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Walter-Touren unser pauschalisierter Anspruch auf Ersatz (Rücktrittsgebühr, jeweils in Prozent des Reisepreises):

bis 31 Tage vor Reiseantritt                                        35 %

ab 30 bis 15 Tage vor Reiseantritt                            50 %

ab 14 bis 5 Tage vor Reiseantritt                              70 %

ab 5 bis 2 Tage vor Reiseantritt                                 80 %

1 Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt          90 %

4.2.1 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Tickets bzw. Eintrittskarten (z. B. Museum, Besichtigung, Weinprobe, Fähre, ÖPNV, Freizeitsparks, Zoos, Stadtrundfahrten etc.) betragen in der Regel 100 %.

4.2.2 Bereits angefallene Kosten (z. B. Bearbeitungskosten oder Gebühren) können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

4.2.3 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.

4.2.4 Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.

4.3 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen hinsichtlich Reisetermin, Reiseziel oder Unterkunft vorgenommen, so entstehen in der Regel bis 21 Tage vor Reisebeginn Bearbeitungsgebühren i. H. von 25 Euro pro Buchung. Beträgt der Zeitraum bis zur Anreise weniger als 21 Tage, entstehen die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Reiseteilnehmers. Walter-Touren versucht auch hier, eine kulante Lösung zu finden, um die Kosten möglichst gering zu halten.

4.3.1 Eine Umbuchung von Reisepaketen mit inkludierter Veranstaltung (Musical, Oper, Konzert, Fußballticket) ist i. d. R. nicht möglich und wird, unabhängig vom Zeitpunkt der Änderung, wie eine Stornierung behandelt. Hier gelten Ziffer 4.2 und Ziffer 4.2.1.

4.3.2 Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übernimmt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen ihrer Teilnahme entgegen stehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Sie uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Je nach Aufwand der Änderung können Gebühren i. H. von 25 Euro pro Buchung anfallen.

4.4 Sofern Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen vorzeitig abbrechen, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder der nicht beanspruchten Leistungen. Walter-Touren wird Ihnen aber je nach Möglichkeit nicht beanspruchte Leistungen zurückerstatten, sofern uns diese von den Leistungsträgern nicht belastet werden. Je nach Aufwand der Bearbeitung berechnen wir hierfür eine Bearbeitungsgebühr i. H. von 25 Euro pro Buchung.

4.5 Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss eines Reiserücktrittskosten-Schutzes.

 

5. Reiserücktritt durch Walter-Touren

In folgenden Fällen kann Walter-Touren vom Reisevertrag zurücktreten:

5.1 wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

5.2 wenn die Durchführung der Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, terroristische Anschläge, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Pandemie, etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

5.3 wenn wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweilige Programmausschreibung) die Reise nicht stattfinden kann. In diesem Fall ist Walter-Touren berechtigt, bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Eine entsprechende Mitteilung muss dem Gast bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zugegangen sein. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Gastes sind ausgeschlossen.

 

6. Haftung

6.1 Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.

6.2 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder für den entstandenen Schaden ein von Walter-Touren eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten. Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangenen unerlaubten Handlungen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 4.100 Euro bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises (wenn dieser 4.100 Euro übersteigt) vereinbart.

6.3 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.

6.4 Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Sie erreichen Walter-Touren zu den aktuellen Sprechzeiten unter folgenden Rufnummern:

Festnetz              +49 (0) 72 75 – 91 93 06 7

Mobil                    +49 (0) 15 78 – 40 13 06 8

6.5 Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw. fallen, soweit sie nicht ausdrücklich als Inklusivleistungen angeboten werden, nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters.

 

7. Gewährleistung / Schadenersatz

7.1 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Walter-Touren eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Walter-Touren verweigert wird und wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

7.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.

7.3 Schadenersatzforderungen gegenüber Walter-Touren verjähren innerhalb eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Die Frist beginnt am darauffolgenden letzten Tag des gebuchten Reisearrangements.

 

8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseteilnehmer hat sorgfältig auf die auf den Internetseiten von Walter-Touren gegebenen Hinweise zu Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen zu achten bzw. sich die entsprechenden Auskünfte bei den zuständigen Konsulaten einzuholen. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reiseteilnehmers und Mitreisenden (z. B. Doppelstaats­angehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Walter-Touren bedingt sind.

 

9. Gerichtsstand

9.1 Im vertraglichen Verhältnis zwischen dem Gast und Walter-Touren ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Der Gast kann Walter-Touren nur an dessen Sitz verklagen.

9.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

 

10. Verschiedenes

10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

10.2 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Walter-Touren zur Anfechtung des Reisevertrages.

10.3 Walter-Touren nimmt den Datenschutz sehr ernst. Die Datenschutzerklärung von Walter-Touren kann unter folgender URL eigesehen werden: www.pfalzradtouren.com/datenschutzerklarung

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